Die Lufthansa ist mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen kurzfristige Streiks ihrer Piloten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main gescheitert. Streiks seien nicht schon dann rechtswidrig, wenn sie nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt werden, entschied das Gericht. Die Streiks seien von dem verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht umfasst.Die Quelle: Umwelt panorama Energie… [weiterlesen]
Lufthansa-Piloten dürfen kurzfristig streiken
26. September 2014 von