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Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Klage einer Frau abgewiesen, die wegen ihrer Körpergröße von der Lufthansa nicht zur Pilotenausbildung zugelassen worden war. Die Fluggesellschaft hatte die Ablehnung damit begründet, dass die Frau mit einer Körpergröße Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]